Betreuungskräfte nach § 43 bBetreuungskräfte nach § 43 b

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Ansprechpartner

Frau
Denise Wagner-Schumann

Tel: 06592 95 00-17

dws@bildungswerk.drk.de

 

Leopoldstraße 34

54550 Daun

Betreuungskräfte nach § 43 b

Bildrechte: DRK-Service GmbH

Die Betreuungskraft nach § 43 b (ehemals 87 b) ist eine durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz neu geschaffene Stelle in Pflegeheimen und Seniorenresidenzen.

Hintergrund bildet der erhöhte Beaufsichtigungs-, und Betreuungsbedarf von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder sonstigen psychischen Beeinträchtigungen im Sinne des § 45 SGB XI. 

Zur Verbesserung der Versorgungssituation und Lebensqualität der Betroffenen, erhalten die Einrichtungen seit 2008, eine zusätzliche Vergütungspauschale,  die es ihnen ermöglicht zusätzliche Betreuungskräfte, die umgangssprachlich genannten Alltagsbegleiter bzw. Alltagsbetreuer einzustellen.

Die Aufgabe der Betreuungskräfte besteht vor allem darin die betroffenen Bewohner zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und dabei zu betreuen. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Malen und Basteln
  • Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
  • Kochen und Backen
  • Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
  • Musik hören, Musizieren und Singen
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Bewegungsübungen und Tanzen
  • Der Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen
  • Lesen und Vorlesen

Die Betreuungskraft/Alltagsbegleiter sollen ihre Tätigkeiten in enger Absprache mit den Pflegekräften koordinieren. Zu ihren Aufgaben gehören bei Bedarf auch Hilfeleistungen, die bei der Durchführung ihrer Betreuungsaufgabe unaufschiebbar sind, wie beispielsweise die Unterstützung beim Toilettengang.

Ausbildung

Die Ausbildung zur/m Betreuungskraft/Alltagsbegleiter ist gesetzlich geregelt und umfasst folgende Maßnahmen:

  • Ein Orientierungspraktikum von 5 Tagen
  • Eine Qualifizierungsmaßnahme anhand von 3 Modulen
  • Jährliche Fortbildung von mindestens 2 Tagen (16 Unterrichtseinheiten)

Zugangsvoraussetzungen

Konkrete Zugangsvoraussetzungen für Betreuungskräfte gibt es nicht. Der Gesetzgeber fordert jedoch eine persönliche Eignung der Personen, die sich für die Fortbildung entscheiden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Sozialkompetenzen. Hierzu zählen kommunikative Kompetenzen, die Fähigkeit zur Empathie und eine positive Grundeinstellung gegenüber psychisch Erkrankten Menschen. Zudem wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit gewünscht.

Kosten und Finanzielle Förderung

Lehrgangskosten: 798,40 €

Das DRK-Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück ist nach AZAV zertifiziert. Liegen die individuellen Voraussetzungen vor, können die Lehrgangsgebühren von der Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern oder anderen Kostenträgern wie z. B. dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), den Berufsgenossenschaften oder Rentenversicherungsträgern (DRV) übernommen werden.

Weitere Möglichkeiten sind 50% Förderung durch Qualischeck bzw. Bildungsprämie WeGeBau Förderung ist ebenfalls möglich!

Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass dieser Kurs eine Anerkennung nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetzt hat. Die Kennziffer lautet: 7138/1470/15

Termine und Anmeldung

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