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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fotograf: Andre Zelck, Essen Bildrechte: DRK e.V.

1. Geltungsbereich und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aus-, Fort und Weiterbildungsangebote des DRK-Bildungswerkes Eifel-Mosel-Hunsrück e.V..

2. Anmeldung

Die Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen (Aus-, Fort- und Weiterbildung) erfolgt schriftlich (Post, Fax, E-Mail oder über die im Internet zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare) beim Bildungswerk. Diese Anmeldung ist verbindlich. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Je nach Veranstaltung kann das Bildungswerk eine persönlich unterschriebene Bestätigung der Anmeldung nachfordern. Die Teilnahme an Veranstaltungen des DRK-Bildungswerkes verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung des Teilnehmerbeitrages.

3. Zugangsvoraussetzungen

Die Teilnehmer bzw. die anmeldenden Stellen sind dafür verantwortlich, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Sollte eine Anmeldung unter falschen Voraussetzungen erfolgen, haftet das Bildungswerk nicht für daraus resultierende Schäden.

4. Ablauf

Die bei den einzelnen Veranstaltungen aufgeführten Termine geben jeweils den ersten bzw. letzten Unterrichtstag an. Ggf. werden weitere Absprachen bezüglich weiterer Termine gemeinsam mit der Gruppe beim ersten Treffen abgesprochen.

5. Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die Veranstaltungen (Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung) ist nach Aufforderung an das Bildungswerk zu zahlen. Soll die Leistung von Dritten (z.B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) erbracht werden, haften der Teilnehmer oder der Auftraggeber als Mitschuldner. Bei einigen Veranstaltungen sind die Lehrgangskosten unaufgefordert vor dem Veranstaltungsbeginn auf das Konto des DRK-Bildungswerkes zu überweisen.

6. Rücktritt und Kündigung

Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Angaben von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel im Bildungswerk. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Stornofristen: 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn: kostenfrei, zwischen 4 und 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn: 50 % des Gesamtbetrages, zwischen 2 Wochen und Lehrgangsbeginn: 80 % des Gesamtbetrages. Bei unentschuldigtem oder teilweisem Fernbleiben von der Veranstaltung werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe in Rechnung gestellt. Ein Ersatzteilnehmer kann gegen Übernahme der entstehenden zusätzlichen Bearbeitungskosten gestellt werden.

7. Absagen

Das DRK-Bildungswerk kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen Grund die Durchführung der Veranstaltung absagen. Bereits vom Teilnehmer oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das Bildungswerk bestehen nicht.

8. Änderungen

Ein Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

9. Haftung

Das Bildungswerk haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.

10. Datenerfassung

Die Teilnehmerdaten werden zum Zwecke der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung verarbeitet, gespeichert und genutzt. Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten im Rahmen der Erforderlichkeit der Abwicklung der besuchten Bildungsmaßnahme sowie für spätere Teilnehmerinformationen verarbeitet, gespeichert und genutzt werden.

11. Film- und Fotoaufnahmen

Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer bereit, das bei den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Film-, Foto,- und ggf. Tonaufzeichnungen zu Ausbildungs- und Werbezwecken erstellt werden können. Diese können ohne besondere Zustimmung durch den Teilnehmer vom Bildungswerk verwendet werden. Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Bildungswerkes auf keine Weise vervielfältigt werden.

12. Andere Ausbildungsformen

Bei Bildungsmaßnahmen, denen der Abschluss eine Ausbildungs- oder Schulvertrages zugrunde liegt, gelten diese AGB nur insoweit, als der Vertrag nichts entgegenstehendes regelt.

13. Salvatorische Klausel

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.